Blue Card, Arbeitserlaubnis, Visum, Freizügigkeit…

Diese Begriffe sind nur ein Auszug aus dem Vokabular der deutschen Bestimmungen, wenn es um die Zuwanderung von Ausländern geht. Aber nicht nur die Inhalte des Verfahrens an sich, sondern auch die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden im In- und Ausland sind undurchsichtig. Trotz einiger Vereinfachungen in den letzten Monaten fehlt es in Deutschland an Transparenz für Antragsteller und Arbeitgeber. Kein Wunder, dass dieser Behördendschungel und die teilweise suboptimal auf die Kunden ausgerichteten Arbeitsabläufe oftmals Unternehmen und Ausländer von einer Arbeitsmigration abschrecken.

Subjektive Wahrnehmung bei Unternehmen und ausländischen Arbeitnehmern

Bei einer Unternehmensbefragung der OECD und des DIHK im Jahr 2013 gaben 35 % der Firmen an, ihre unbesetzten Stellen nicht durch ausländische Arbeitskräfte zu decken, da sie das Anwerben aus dem Ausland als zu kompliziert wahrnehmen. Entsprechend bewerten Unternehmen Maßnahmen wie die Beschleunigung des Arbeitsgenehmigungsverfahrens und die Vereinfachung des administrativen Verfahrens (mit je rund 60 %) als sehr förderlich für die Arbeitsmigration.

Auch Arbeitnehmer, die sich für Deutschland als Zielland interessieren, stehen vor einer großen Herausforderung. Wenn sie nicht einen Arbeitgeber in Deutschland finden, der sie bei den Formalitäten unterstützt, scheitern viele Ausländer bei der Antragstellung an Sprachbarrieren, intransparenten Behördenstrukturen, rechtlichen Anforderungen, zahllosen Formularen und langen Bearbeitungszeiten etc.

Modellprojekt „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“

Diesen Handlungsbedarf hat auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannt und im Oktober 2013 das zweijährige Modellprojekt „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“ initiiert. Denn die Ausländerbehörden spielen als erste Anlaufstelle für Ausländer eine zentrale Rolle bei der Etablierung und Verbesserung einer Willkommenskultur in Deutschland.

Insgesamt haben sich zehn Bundesländer an dem Modellprojekt beteiligt, darunter auch Hessen mit dem Wetteraukreis. Gemeinsam mit kompetenten Beratungsunternehmen werden in den beteiligten Ausländerbehörden geeignete Maßnahmen in drei inhaltlichen Kernbereichen entwickelt:

  • Strategie- und Organisationsentwicklung
  • Personalentwicklung
  • Vernetzung und Zusammenarbeit

Im Ergebnis des Projektes sollen Praxisansätze und Handlungsempfehlungen für andere Ausländerbehörden als Hilfestellung zur Realisierung einer Willkommensbehörde im Innenverhältnis und in der Außendarstellung zusammengestellt werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge

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Arbeitsmigration, Ausländische Arbeitskräfte, Behörden, Hessen, Willkommenskultur