Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse

Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse in Deutschland

Möchte Ihr Unternehmen die Fachkräfte-Basis aus dem Ausland nutzen, ist aber nicht sicher, inwieweit die jeweiligen ausländischen Berufsabschlüsse den Standards in Deutschland entsprechen? Oder sind Sie Arbeitnehmer und möchten Ihrem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber belegen, dass Ihre im Ausland erworbene Berufsausbildung mit deutschen Maßstäben vergleichbar ist? Das Anerkennungsgesetz, dessen Bestandteil das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist, bietet hier eine geeignete Hilfestellung.

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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Rechtsrahmen

In den letzten Jahren wurden in Deutschland zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Zugangsmöglichkeiten für ausländische Arbeitskräfte zum deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern. Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Akademikern und der wachsenden Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften in Ausbildungsberufen hat die Bundesregierung die Zuwanderung nach Deutschland erleichtert und auch die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse reformiert.

In diesem Zusammenhang spielt insbesondere das am 1. April 2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ des Bundes (kurz: Anerkennungsgesetz“) eine große Rolle.

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Interview mit Herrn Gajewski, Ausländerbehörde Friedberg (Hessen)

Modellprojekt „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“

Ausländerbehörden sind die erste Anlaufstelle für Migranten und haben im Einwanderungsprozess eine Schlüsselfunktion. Daher startete im Oktober 2013 das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge initiierte Modellprojekt „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“. Mit Hilfe des für zwei Jahre angesetzten Projektes soll Deutschland langfristig zu einem attraktiven Arbeits- und Lebensstandort für Zuwanderer werden. Die Etablierung einer Willkommenskultur soll dem demografischen Wandel und dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken.

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Aufenthaltstitel in Deutschland

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Nachfolgend sind einige wichtige Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Arbeitsmigration nach Deutschland dargestellt, die mit der Reform des Zuwanderungsgesetzes am 28. August 2007 in Kraft getreten sind. 

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Deutschland als Zielland – nur dieser Behördendschungel…!

Blue Card, Arbeitserlaubnis, Visum, Freizügigkeit…

Diese Begriffe sind nur ein Auszug aus dem Vokabular der deutschen Bestimmungen, wenn es um die Zuwanderung von Ausländern geht. Aber nicht nur die Inhalte des Verfahrens an sich, sondern auch die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden im In- und Ausland sind undurchsichtig. Trotz einiger Vereinfachungen in den letzten Monaten fehlt es in Deutschland an Transparenz für Antragsteller und Arbeitgeber. Kein Wunder, dass dieser Behördendschungel und die teilweise suboptimal auf die Kunden ausgerichteten Arbeitsabläufe oftmals Unternehmen und Ausländer von einer Arbeitsmigration abschrecken.

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